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   BGH, 02.09.1983 - 2 StR 348/83   

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https://dejure.org/1983,15638
BGH, 02.09.1983 - 2 StR 348/83 (https://dejure.org/1983,15638)
BGH, Entscheidung vom 02.09.1983 - 2 StR 348/83 (https://dejure.org/1983,15638)
BGH, Entscheidung vom 02. September 1983 - 2 StR 348/83 (https://dejure.org/1983,15638)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Verteidiger und Staatsanwaltschaft bei kommissarischer Vernehmung einer Vertrauensperson als Zeugen - Fortführung der Hauptverhandlung bei kommissarischer Vernehmung eines Zeugen durch das voll besetzte Gericht - Verlesen der Niederschrift über die ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.02.1983 - 2 StR 576/82

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Fortsetzung der

    Auszug aus BGH, 02.09.1983 - 2 StR 348/83
    Führt eine Strafkammer die von ihr angeordnete kommissarische Vernehmung eines Zeugen in voller Besetzung, also einschließlich der Schöffen, durch, so stellt das eine Fortsetzung der Hauptverhandlung dar, von der der Verteidiger nicht ausgeschlossen werden darf (BGHSt 31, 236 [BGH 02.02.1983 - 2 StR 576/82]).
  • BGH, 21.12.1982 - 2 StR 323/82

    Beweiswürdigung - Beauftragter Richter - Zeugenvernehmung -

    Auszug aus BGH, 02.09.1983 - 2 StR 348/83
    Für die neue Verhandlung wird jedoch darauf hingewiesen, daß es gegen § 261 StPO verstößt, den persönlichen Eindruck von einem Zeugen dann zu verwerten, wenn dieser durch einen beauftragten Richter vernommen und lediglich die protokollierte Aussage in der Hauptverhandlung verlesen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 2, 1 ff [BGH 13.11.1951 - 1 StR 597/51]; BGH NStZ 1983, 182).
  • BGH, 13.11.1951 - 1 StR 597/51
    Auszug aus BGH, 02.09.1983 - 2 StR 348/83
    Für die neue Verhandlung wird jedoch darauf hingewiesen, daß es gegen § 261 StPO verstößt, den persönlichen Eindruck von einem Zeugen dann zu verwerten, wenn dieser durch einen beauftragten Richter vernommen und lediglich die protokollierte Aussage in der Hauptverhandlung verlesen worden ist (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHSt 2, 1 ff [BGH 13.11.1951 - 1 StR 597/51]; BGH NStZ 1983, 182).
  • BGH, 22.11.1988 - 5 StR 521/88

    Auswirkungen des Nichtvorführens des Angeklagten bei einer Ortsbesichtigung

    Das zur Entscheidung berufene Gericht kann sich nicht selbst in voller Besetzung mit einer Beweisaufnahme - Zeugenvernehmung oder Augenscheinseinnahme - außerhalb der Hauptverhandlung beauftragen (BGHSt 31, 236, 238 [BGH 02.02.1983 - 2 StR 576/82]; BGH Beschluß vom 2. September 1983 - 2 StR 348/83 -).
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